Pfarrgemeinderats- und Kirchenvorstandswahlen 2026
Am 07./08.11.26 werden diese Gremien wieder neu für die Amtsperiode von 4 Jahren gewählt. Die endgültigen Kandidatenlisten hängen mit dem 10.10.26 öffentlich aus. Bitte machen Sie alle von Ihrem Wahlrecht Gebrauch, damit die Bewerberinnen und Bewerber auch den nötigen Rückhalt aus der Gemeinde spüren können. Für die Wahl zum Pfarrgemeinderat gilt das Familienwahlrecht, d.h. Eltern können für ihre Kinder unter 16 Jahren das Wahlrecht ausüben. Wahlberechtigt sind alle Gemeindemitglieder ab dem vollendeten 16. Lebensjahr.
Für alle, die nicht an den Wahltagen zur Wahl gehen können, besteht die Möglichkeit zur Briefwahl. Briefwahlunterlagen sind in den Pfarrbüros St. Antonius und St. Josef zu den Öffnungszeiten erhältlich.



