Kirchliches Arbeitsrecht reformiert
Mit einer Zweidrittelmehrheit haben die Diözesanbischöfe Deutschlands eine Reform der Grundordnung des kirchlichen Arbeitsrechts beschlossen. In der Zukunft soll Vielfalt in den Lebensführungen der Mitarbeiter*innen als Bereicherung gelten und Diskriminierung keinen Platz in kirchlichen Arbeitsverhältnissen haben. Unser Generalvikar Beckwermert verspricht diese Regelung schnell in geltendes Recht für unser Bistum umzusetzen.
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